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SWK 10, 1. April 2012, Seite 506

BMF veröffentlicht Erlass zur Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen

Mit Erlass vom , BMF-010203/0107-VI/6/2012, hat das BMF seine Rechtsansicht zur Neuregelung der Besteuerung von Kapitalvermögen (KESt neu) zusammengefasst. Bis zum Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 wurden unter den Einkünften aus Kapitalvermögen nur die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital und die damit zusammenhängenden Aufwendungen erfasst. Werterhöhungen, Wertminderungen und der gänzliche Verlust des Kapitalstammes waren dementsprechend im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich unerheblich und allenfalls im Rahmen der sonstigen Einkünfte (§§ 30 und 31 EStG) steuerrelevant. Die Besteuerung von Kapitalvermögen wurde mit dem BBG 2011 neu geordnet, systematisiert und ausgedehnt: § 27 EStG umfasst neben den Früchten aus der Überlassung von Kapital auch Wertänderungen des Kapitalstammes (Substanzgewinne bzw. Substanzverluste) sowie Einkünfte aus Derivaten. Wertänderungen des Kapitalstammes sind unabhängig von der Behaltedauer und der Beteiligungshöhe stets steuerpflichtig. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen – unabhängig von der Erhebungsart – grundsätzlich einem besonderen Steuersatz von 25 %. Auch Substanzgewinne sowie Einkünfte aus Derivaten unterliegen der K...

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