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SWK 10, 1. April 2012, Seite 552

Verfahren: Aussetzung

Ein Haftungspflichtiger kann auch nach rechtskräftiger Inanspruchnahme zur Haftung (etwa durch eine Berufungsentscheidung) einen auf § 212a BAO gestützten Antrag auf Aussetzung der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben mit der Begründung einbringen, dass eben über den Abgabenbescheid noch nicht rechtskräftig abgesprochen und eine Berufung noch anhängig sei. – (§ 212a BAO), (Abweisung)

( 2011/16/0070)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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