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Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz
Betreuung im Rahmen selbständiger bzw. nichtselbständiger Tätigkeit – Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung
Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige oder nichtselbständig tätige Betreuungspersonen erfolgen. Die Beurteilung der Frage, ob die Betreuungsperson selbständig oder nichtselbständig (im Rahmen eines Dienstverhältnisses) tätig wird, richtet sich grundsätzlich nach dem Vertragsinhalt. Diesbezügliche Musterverträge finden Sie unter den am Ende der Information angeführten Links. Im Fall der Verwendung eines Mustervertrags für eine selbständige Betreuungstätigkeit („Werkvertrag“) liegen Einkünfte aus Gewerbetrieb vor. Im Fall von nichtselbständig tätigen ausländischen Pflegepersonen kann unter Umständen eine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung erforderlich sein.
Übernimmt eine Organisation lediglich die Vermittlung von Betreuungspersonen, bedarf es dennoch einer vertraglichen Regelung zwischen der Betreuungsperson und der betreuten Person (oder deren Angehörigen).
Wohnt eine ausländische Betreuungsperson im Haushalt der betreuten Person, ist sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Im Fall der selbständigen Erwerbstätigkeit ist die Wohnung der betreuten Person auch als Betriebsstätte anzusehen. Soweit kein W...