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SWK 10, 1. April 2012, Seite 507

Liebhaberei bei Vermietung von zwei Wohnungen (§ 2 EStG)

Die Beweispflicht dafür, dass die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen erwarten lässt (§ 2 Abs. 4 LVO 1993), trifft den Abgabepflichtigen. Eine Prognose, aus der auf die Ertragsfähigkeit einer (kleinen) Vermietung geschlossen werden soll, darf nicht von den zu Beginn der Vermietung tatsächlich bestehenden Verhältnissen losgelöst erstellt worden sein. Eine im ursprünglichen Kreditvertrag vereinbarte abstrakte Möglichkeit, vorzeitige Tilgungen auf den endfällig vereinbarten Kredit zu nicht näher bestimmten Terminen und in nicht näher konkretisierter Höhe zu leisten, erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine von vornherein (vom Beginn der Tätigkeit an) geplante Tilgung. Die Auswirkungen außerplanmäßiger Tilgungen sind aus der Prognose auszuklammern.

( RV/0048-F/10)

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