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Liebhaberei bei Vermietung eines Einfamilienhauses und vorzeitiger Beendigung (§ 2 EStG)
Kann die Berufungswerberin den Nachweis nicht erbringen, dass sie von vornherein die Absicht hatte, die Vermietung zumindest bis zur Erzielung eines Gesamteinnahmenüberschusses zu führen, sondern sich vielmehr die Möglichkeit der Privatnutzung offenlassen wollte, liegt bei Beendigung der Vermietung vor Erzielung eines Gesamteinnahmenüberschusses ein „abgeschlossener Zeitraum“ vor, der der Liebhabereibeurteilung zu unterziehen ist.
( RV/0068-K/09)