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Unternehmensübereignung: Haftung
Geht ein Betrieb vom vormaligen Pächter nach Kündigung des Pachtvertrages auf den Verpächter und dann aufgrund eines neuen Pachtvertrages an einen anderen Pächter über, so ist nicht von einer Übereignung eines Betriebes im Sinne des § 14 Abs. 1 BAO zu sprechen. Die Verpachtung des Betriebes durch den Verpächter ist keine Übereignung. – (§ 14 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2011/16/0061)