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SWK 10, 1. April 2012, Seite 552

Unternehmensübereignung: Haftung

Geht ein Betrieb vom vormaligen Pächter nach Kündigung des Pachtvertrages auf den Verpächter und dann aufgrund eines neuen Pachtvertrages an einen anderen Pächter über, so ist nicht von einer Übereignung eines Betriebes im Sinne des § 14 Abs. 1 BAO zu sprechen. Die Verpachtung des Betriebes durch den Verpächter ist keine Übereignung. – (§ 14 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2011/16/0061)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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