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BFGjournal 3, Dezember 2008, Seite 93

Gleichzeitiges Anfallen von betrieblich und beruflich veranlassten Fahrten

Bernhard Renner

Vor dem UFS war strittig, ob bei einem Arzt, der in jenem Krankenhaus, in dem er nichtselbständig tätig ist, auch eine Ordination betreibt, Fahrten vom Wohnort zum Krankenhaus nicht betrieblich veranlasst und somit durch Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale abgegolten sind oder ob anteilig betrieblich veranlasste Fahrten vorliegen und aus diesem Grund der verwendete Pkw dem Betriebsvermögen zugehörig ist.


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Der Fall

Ein Steuerpflichtiger bezog nichtselbständige Einkünfte als Arzt in einem Krankenhaus sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus dem Unterhalten einer Ordination in den Räumen des Krankenhauses. Nach der Vereinbarung mit dem Krankenhaus hat der Arzt für die Benutzung der Räume einen Umsatzanteil als Miete an das Krankenhaus abzuführen und darf die Räume nicht an Vormittagen benutzen. Der Betrieb der Ordination fand daher Montag bis Freitag nach Vereinbarung am Morgen vor und am Nachmittag nach dem offiziellen Krankenhausbetrieb statt.

Im Betriebsvermögen des Arztes befand sich ein Pkw, der vorrangig benutzt wurde, um vom Wohnort zum Krankenhaus und retour zu fahren. Weiters fanden für diese Fahrten fallweise auch sein Privat-Pk...

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