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Eine Schuldverschreibung muss nicht unbedingt der Kreditvertragsgebühr gemäß § 33 TP 19 GebG unterliegen
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Eine Schuldverschreibung muss nicht
unbedingt der Kreditvertragsgebühr gemäß § 33 TP 19 GebG unterliegen
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Amtsbeschwerde beim VwGH anhängig unter
2008/16/0139.
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Der Fall
Zwischen der Alleingesellschafterin und ihrer GmbH wurde eine Schuldverschreibung beurkundet, die sich nicht an die Öffentlichkeit, an den anonymen Kapitalmarkt wendete, sondern im weitesten Sinn der Kreditierung der Gesellschaft diente. Das Finanzamt setzte dafür die Gesellschafterkreditvertragsgebühr gemäß § 33 TP 19 i. V. m. § 33 TP 8 Abs. 4 GebG fest. Unter Bezugnahme auf das VwGH-Erkenntnis vom 7. 12. 2000, 97/16/0506, stellte sich daher die Frage, ob es sich um eine Schuldverschreibung handelt, die unter die Aufzählung der „Wertpapiere“ des § 12 KVG und damit unter die Begünstigungsvorschrift des §15 Abs. 3 GebG zur Verhinderung der Gebühren und Verkehrsteuerakkumulation fällt.