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Vollstreckungsbescheid nach Sicherstellungsverfahren
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Vollstreckungsbescheid nach Sicherstellungsverfahren | |
-I/07 |
Der Fall
Nach einer abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt gegenüber der Berufungswerberin einen Vollstreckungsbescheid gemäß § 230 Abs. 7 BAO. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Einbringlichkeit der bei der abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten Umsatzsteuerschuld gefährdet sei, weil die Berufungswerberin (eine GmbH) im Inland über keine dem Finanzamt „ausreichend“ bekannten Vermögenswerte verfüge.
S. 107 Die Entscheidung
Aus dem Wortlaut des § 230 Abs. 7 BAO ergibt sich als Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid, dass während der Zeit, in der gemäß § 230 Abs. 1 bis 6 BAO Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen, Umstände hervorkommen, welche die Einbringung der Abgabe gefährden oder zu erschweren drohen.
Dabei kommt es lediglich darauf an, dass diese Umstände dem Finanzamt im Zeitraum der Hemmung der Einbringung nach § 230 Abs. 1 bis 6 BAO (erstmals) bekannt werden. Hingegen spielt es keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt diese Umstände tatsächlich eingetreten sind. Die eine Einbringungsgefährdung betreffenden Umstände müssen aber im Zeitpunkt der Erlassung des Vollstreckungsbescheids noch aufrecht sein.
Aus dieser ...