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Verschuldensprüfung bei Säumniszuschlägen – Fall 2
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Verschuldensprüfung bei Säumniszuschlägen – Fall 2 | |
-K/08 |
Der Fall
Im Berufungsverfahren wurde vorgebracht, die Bezahlung sei von einer langjährigen und sehr zuverlässigen Mitarbeiterin aufgrund einer langwierigen Krankheit, die sie immer wieder zwinge, die Arbeit einzustellen, übersehen worden. Die Geschäftsführung sei geS. 105rade im Begriff, die durch die Erkrankung dieser äußerst verlässlichen und loyalen Mitarbeiterin aufgetretenen Probleme durch organisatorische Maßnahmen aufzufangen. Erschwert werde der Umstand dadurch, dass bei der Berufungswerberin gerade Jahreshochsaison herrsche.
Die Entscheidung
Auf die Erkrankung einer Mitarbeiterin bzw. darauf, dass im Unternehmen gerade Jahreshochsaison war und damit auf ein deswegen fehlendes grobes Verschulden kann ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO nicht mit Erfolg gestützt werden, weil es zu den Mindesterfordernissen einer Büroorganisation gehört, dass Abgabenzahlungstermine auch dann eingehalten werden, wenn Jahreshochsaison ist oder wenn Mitarbeiter erkranken.
Praxishinweise
Grobes Verschulden an der verspäteten Entrichtung einer Abgabe fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Le...