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Zusammenschluss – Anwachsung gemäß § 142 UGB als Zusammenschluss
1. Die gesetzlich geforderte Gewährung von Gesellschafterrechten kann bzw. muss in Einzelfällen unterbleiben. So wird beim Zusammenschluss („Verschmelzung“) einer Tochterpersonengesellschaft mit ihrer 100%igen MutterpersonengesellS. 111schaft durch Übertragung des Betriebs der Tochter regelmäßig eine Gewährung von Gesellschafterrechten nicht erfolgen (können).
2. Eine Anwachsung i. S. d. § 142 UGB einer Personengesellschaft bei einer anderen Personengesellschaft kann bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art. IV UmgrStG (mit Ausnahme der Gewährung von Gesellschafterrechten) einen Zusammenschluss im Sinn des UmgrStG darstellen.
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Zusammenschluss – Anwachsung gemäß § 142 UGB als Zusammenschluss | |
-G/04 |
Der Fall
An der Personengesellschaft B-KG war die B-GmbH als Arbeitskomplementärin und die Personengesellschaft A-KG als 100%ige Kommanditistin beteiligt. Infolge des Austritts der reinen Arbeitskomplementärin ging der gesamte Betrieb der B-KG mit Gesamtrechtsnachfolge auf die A-KG über (Anwachsung i. S. d. § 142 UGB). Strittig war die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer für die übergehenden Grundstücke der B-KG. Das Finanzamt sah in der Anwachsung keinen Zusammenschluss...