Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Realteilung – Beendigung einer GesBR und Fortführung als Einzelunternehmen
1. Die Teilung einer Personengesellschaft dergestalt, dass jeder Mitunternehmer anstelle seiner Beteiligung einen bisher in der Mitunternehmerschaft geführten Teilbetrieb ins alleinige Eigentum übertragen erhält und weiterführt, stellt grundsätzlich eine Realteilung dar.
2. Materielle Voraussetzung für die Annahme einer Realteilung gemäß Art. V UmgrStG ist unter anderem der Abschluss eines Teilungsvertrags, in welchem insbesondere die Leistungen (Übertragung der Teilungsmasse) und Gegenleistungen (Verzicht auf Gesellschafterrechte) festgehalten sind.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Realteilung – Beendigung einer GesBR und Fortführung als Einzelunternehmen | |
Der Fall
Eine Anwaltssozietät bestehend aus zwei Rechtsanwälten (mitunternehmerische Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Einnahmen-Ausgaben-Rechner) wurde nach jahrelangen Streitigkeiten zum aufgelöst. Es wurden keine Schluss- oder Teilungsbilanzen erstellt, kein Realteilungsvertrag abgeschlossen und keine Meldung(en) an das Finanzamt erstattet. Die Betriebsprüfung ging irrigerweise von einer Betriebsaufgabe aus und ermittelte einen Übergangsgewinn, jedoch keinen Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG 1988. Strittig waren insbesondere die Ermittlu...