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Aufwendungen für Wohnraumsanierung in Eigenregie
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Aufwendungen für Wohnraumsanierung in Eigenregie | |
-K/07 |
Der Fall
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung werden Aufwendungen für die Sanierung von Wohnraum geltend gemacht. Das Finanzamt stellt fest, dass lediglich reine Materialrechnungen vorliegen.
Die Entscheidung
Aus dem klaren Gesetzeswortlaut und den Kommentarmeinungen zu § 18 EStG 1988 ergibt sich, dass die Durchführung von energiesparenden Maßnahmen in „Eigenregie bzw. Selbstmontage“ nicht zu einem als Sonderausgaben abzugsfähigen Aufwand führen kann (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG, § 18 Rz. 91; Doralt, EStG, § 18 Tz. 191). Die Arbeiten im Zusammenhang mit einer Wohnraumsanierung müssen nachweislich durch einen befugten Unternehmer erbracht werden, die Ausgaben für den bloßen Materialeinkauf unterliegen in diesem Zusammenhang keiner Begünstigung.