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Pendlerpauschale bei gleitender Arbeitszeit
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Pendlerpauschale bei gleitender Arbeitszeit | |
Der Fall
Ein Finanzbeamter beantragt die Berücksichtigung des „großen Pendlerpauschales“ wegen überlanger Fahrzeit bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel; dies beruhend auf der zeitlichen Lagerung der von ihm tatsächlich geleisteten täglichen Arbeitszeiten.
Die Entscheidung
Nach den Feststellungen zum Sachverhalt ist davon auszugehen, dass es dem Berufungswerber vom Arbeitgeber zugebilligt wurde, die Arbeitszeit in Form einer „gleitenden Dienstzeit“ zu erbringen. Daraus ist zwingend abzuleiten, dass es dem Berufungswerber überwiegend möglich gewesen wäre, seine Dienstzeiten (etwa durch Wechsel zwischen längerer und kürzerer Dienstzeit) so zu absolvieren, dass zum jeweiligen Dienstende ein öffentliches Verkehrsmittel ohne Inkaufnahme längerer Wartezeiten verfügbar gewesen wäre. Für die Entscheidung, ob die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist, sind nämlich die tatsächlichen Arbeitszeiten dann nicht wesentlich, wenn deren zeitliche Lagerung weitgehend im Belieben des Arbeitnehmers steht. Maßgebend ist vielmehr, ob bei einer zumutbaren Gestaltung der Arbeitszeiten öffentliche Verkehrsmit...