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BFGjournal 3, Dezember 2008, Seite 74

„Alles, was nicht unbedingt notwendig ist, sollte entfallen“

Im Journal zu Gast: Mag. Heinrich Treer, Leiter der Steuersektion und der Gruppe IV/B (Materielles Steuerrecht) im BMF und Abteilungsleiter für den Fachbereich Lohnsteuer

Heinrich Treer

UFSjournal: Seit Jahrzehnten sind Sie an führender Stelle im BMF tätig, haben die Finanzverwaltung geprägt und die Steuerpolitik mitgestaltet. Welche „Meilensteine“ sind Ihnen besonders in Erinnerung?

Heinrich Treer: Als Erstes würde ich die Steuerreform 1988 anführen. Als Büroleiter – heute heißt das ja Kabinettschef – des damaligen Staatssekretärs Johannes Ditz konnte ich nicht nur an allen Sitzungen der politischen Arbeitsgruppe teilnehmen, sondern auch meine fachlichen und persönlichen Erfahrungen und Kenntnisse einbringen. Das Credo von damals, Ausnahmen zu streichen und dafür die Steuersätze zu senken, ist für mich in den letzten 20 Jahren gleich geblieben. Rückblickend hat sich damals die Steuerlandschaft wesentlich verändert: Der Spitzensteuersatz vor der Reform betrug 62 %, danach nur mehr 50 %. Der Steuersatz für Einkommen zwischen 250.000 bis 300.00 Schilling war vorher 52 %, nachher 30 %. Das Lohnsteueraufkommen wurde für das Jahr 1989 von vorausberechneten 105 Mrd. ATS auf 80 Mrd. ATS gesenkt, also um fast ein Viertel. Daneben wurde damals ein völlig neues Körperschaftsteuersystem entwickelt; seither wurden nur mehr die diesbezüglichen Steuersätze geändert: einmal von 30

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