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iFamZ 3, Juni 2023, Seite 142

Antrag auf Änderung der Anspruchsdauer für Kinderbetreuungsgeld

iFamZ 2023/97

§ 5a Abs 2 KBGG

Da ein Elternteil auch während des Ruhens des Kinderbetreuungsgeldanspruchs als „beziehender Elternteil“ gilt, kann er im Ruhenszeitraum einen Antrag auf spätere Änderung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes stellen, sofern das Ruhen in den vom beantragten (und gewährten) Anspruchszeitraum für das Kinderbetreuungsgeld fällt.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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