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Kostenersatz für Pflegeleistungen
iFamZ 2023/124
Nimmt eine Person bei einem Angehörigen mit dessen Einverständnis Betreuungs- und Pflegeleistungen vor, finden die § 1035 ff ABGB mangels Eigenmacht keine Anwendung (Ablehnung von 8 Ob 37/16y). Auch bei Pflegeleistungen setzt der Anspruch nach § 1435 ABGB analog grundsätzlich nur die Erkennbarkeit der Erwartung einer Gegenleistung voraus.