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iFamZ 3, Juni 2023, Seite 170

Kostenersatz für Pflegeleistungen

iFamZ 2023/124

§§ 677 f, 1035 ff, 1435 ABGB

Nimmt eine Person bei einem Angehörigen mit dessen Einverständnis Betreuungs- und Pflegeleistungen vor, finden die § 1035 ff ABGB mangels Eigenmacht keine Anwendung (Ablehnung von 8 Ob 37/16y). Auch bei Pflegeleistungen setzt der Anspruch nach § 1435 ABGB analog grundsätzlich nur die Erkennbarkeit der Erwartung einer Gegenleistung voraus.

Rubrik betreut von: Patrick Schweda
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