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Keine (Nachtrags-)Abhandlung über halben Mindestanteil
iFamZ 2023/119
Der als Vindikationslegat konstruierte Erwerb kraft Gesetzes durch Anwachsung bewirkt, dass dieser Anteil eben wegen dieses unmittelbaren Eigentumsübergangs nicht in die Verlassenschaft fällt. Für die Ausstellung der zur Einverleibung des Eigentumsrechts erforderlichen Amtsbestätigung iSd § 182 Abs 3 AußStrG ist gem § 14 Abs 7 WEG 2002 das Grundbuchsgericht zuständig.
[1] Der Antragsteller war gemeinsam mit seinem 2017 in der Schweiz verstorbenen und dort aufhältig gewesenen Bruder Wohnungseigentumspartner einer Wohnung in L.
[2] Nachdem die Kinder des Erblassers die Erbschaft ausgeschlagen hatten, eröffnete das in der Schweiz zuständige Kreisgericht über die Verlassenschaft den Konkurs. Der mit Wohnungseigentum verbundene Mindestanteil des Erblassers war nicht Gegenstand des Konkursverfahrens. Der Antragsteller einigte sich bereits mit dem zuständigen Konkursamt auf einen Übernahmspreis von 15.000 € für dessen Mindestanteil.
[3] Die Vorinstanzen wiesen einen Antrag des Antragstellers, über den mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteil des Erblassers in Österreich eine Verlassenschafts(-nachtrags-)abhandlung iSd Art 10 Abs 1 lit a und 2 EUErbVO durchzuführen, „ab“, weil er ohnehin bere...