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Interessenwiderstreit zwischen dem Sachwalter und dem Betroffenen
iFamZ 2016/221
§§ 119 Satz 2, 128 Abs 1 AußStrG
Nach § 128 Abs 1 AußStrG kommen dem bereits bestellten Sachwalter ex lege die Aufgaben des Verfahrenssachwalters im Verfahren über die Erweiterung der Sachwalterschaft zu. Allein aus der Tatsache, dass der Umfang des von ihm wahrzunehmenden Kreises an Aufgaben erweitert werden soll, kann daher noch nicht geschlossen werden, dass ein „materieller Kollisionsfall“ („Interessenwiderstreit“ iSd § 119 Satz 2 AußStrG) zwischen eigenen Interessen des Sachwalters und solchen des Betroffenen vorläge.
Für den Betroffenen ist bereits zu seiner Vertretung vor Gerichten, Behörden und Sozialversicherungsträgern und in damit im Zusammenhang stehenden finanziellen Belangen ein Sachwalter bestellt. Dieser regte ungefähr ein Jahr nach seiner Bestellung die Erweiterung der Sachwalterschaft um die Besorgung der finanziellen Angelegenheiten an. Er legte dazu dar, er habe keine Einsicht in die Kontoauszüge des Betroffenen und dessen sonstige Vermögensverhältnisse und könne daher (angesichts der davor erfolgten Exekutionen der geschiedenen Ehegattin des Betroffenen) nicht überprüfen, ob der Betroffene weitere Zahlungen leiste bzw ob und in welcher Höhe Einbehalte durch die Pensionsversicherungsanstalt erfolgten. Di...