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iFamZ 6, Dezember 2016, Seite 363

Rechtskraft und Bindungswirkung von Vorfrageentscheidungen: das Phänomen des begrifflichen Gegenteils

Beitrag zur materiellen Rechtskraft anlässlich 8 Ob 139/15x (Teil 2)

Kevin Labner

Dieser Beitrag versucht, aktuellen Tendenzen in der Rsp anlässlich der Entscheidung des 8 Ob 139/15x, nachzuspüren, und knüpft inhaltlich an den in der iFamZ-Oktoberausgabe erschienenen Beitrag an. Er widmet sich den Fragen der Behandlung von Rechtsgestaltungs- und Leistungsurteilen und ihrer Bindungswirkung, der Bindungswirkung bei abweisenden Urteilen sowie dem begrifflichen Gegenteil.

I. Rechtsgestaltungs- und Leistungsurteil

Im Folgenden ist die Scheidungsklage als Rechtsgestaltungsklage auf ihre möglichen Besonderheiten in Bezug auf ihre Bindungswirkung zu untersuchen.

Ein stattgebendes Gestaltungsurteil spricht die Berechtigung zur Herbeiführung der Rechtsgestaltung (hier: die Berechtigung zur Scheidung) aus und gestaltet bei Stattgebung unmittelbar die Rechtslage – die Auflösung des ehelichen Verhältnisses. Weist das Gericht – wie hier – die Klage S. 364 ab, ist festgestellt, dass der behauptete Gestaltungsanspruch nicht besteht.

Damit wird aber nur das konkrete Rechtsgestaltungsbegehren behandelt. Das schließt die Geltendmachung etwaiger Leistungsansprüche aus demselben Sachverhalt nicht aus. Daher steht nach der Lit eine abgewiesene Gestaltungsklage auf Ausschlu...

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