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Obsorgeentzug der Mutter und Übertragung auf KJHT nur bei Kindeswohlgefährdung; neuerliche Überprüfung der Rückführung zur Mutter
iFamZ 2016/215
§§ 181, 182, 204, 211 Abs 1 Satz 2 ABGB; § 107a Abs 1 AußStrG
Die vier Kinder (…), die Zwillinge S. [Mädchen] und S. [Bub] sowie deren Schwester S. [genannt M.], (…) und Halbschwester R. A. H., (…) wurden am aus der Obhut der Mutter genommen. Die damals fast drei Jahre alten Zwillinge wurden bei Krisenpflegeeltern, die beiden älteren Kinder in Krisenzentren untergebracht.
Die Sofortmaßnahme wurde mit 15 Gefährdungsmeldungen im Zeitraum März 2008 bis begründet. Teilweise beruhten diese 2008 beginnenden Gefährdungsmeldungen darauf, dass der Vater der Zwillinge, der seit Anfang 2012 in Ägypten lebt, die Mutter jahrelang schlug und unterdrückte (Betretungsverbot, wiederholte Gewalttätigkeiten); ihnen lagen aber auch Vernachlässigungen der Kinder zugrunde, so beim Schulbesuch der älteren Tochter, dieser versetzten Ohrfeigen und deren Berichte, sie werde von der Mutter geschlagen, und in Form von Alleinlassen der Kinder. Unter besonderer Beachtung der Zwillinge, um die es hier geht, waren es eine nicht den üblichen Hygiene und Sicherheitsstandards entsprechende Wohnsituation der Mutter und mehrfache Pflegevernachlässigungen (volle Windeln, fehlendes Ersatzgewand, Entzündungen aufgrund mangel...