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Nachweis von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
iFamZ 2016/218
Zur eingeschriebenen Aufgabe des Nachweises einer Mutter-Kind-Pass-Untersuchung besteht keine Rechtspflicht. Wurde der Nachweis bei der Post aufgegeben und unterblieb das tatsächliche Einlangen bei der Gebietskrankenkasse wegen eines in der Sphäre der Post liegenden Fehlers, ist dies nicht vom Kinderbetreuungsgeldbezieher zu vertreten.