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iFamZ 6, Dezember 2016, Seite 399

Das „Kindschaftsrechtliche Konsilium“

Die interdisziplinäre Supervision ermöglicht den Fokus auf das Kind

Konstanze Thau

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Familienrecht ist durch eine Reihe von Reibungsflächen gekennzeichnet, die das Miteinander der einzelnen Professionen und damit das gemeinsame Ziel, dem Kindeswohl zu dienen, zur Herausforderung machen. Dieser Herausforderung widmet sich das in Wien im Frühjahr 2015 ins Leben gerufene „Kindschaftsrechtliche Konsilium“ unter der Leitung der Entwicklungspsychologin und Psychotherapeutin Univ.-Prof. Dr. Brigitte Sindelar. Diese interdisziplinäre Supervisionsgruppe setzt sich aus Familienrichterinnen/Familienrichtern, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern des Kinder- und Jugendhilfeträgers (KJHT) und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Familiengerichtshilfe (FamGHi) zusammen. Sie verfolgt das Ziel, durch eine wohlwollende, wertschätzende und von gegenseitigem Verständnis getragene Zusammenarbeit den Fokus auf das Kind zu richten, anhand konkreter Fälle dessen Bedürfnisse zu ergründen und gute Lösungen zu erarbeiten.

Warum ist dieses Engagement so wichtig, warum ist das Ziel doch oftmals so schwer zu erreichen? – Dieser Beitrag schildert die Erfahrungen, die die 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der seit eineinhalb Jahren andauernden Supervisionsarb...

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