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Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

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Dokumentvorschau
WEG | Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

S. 514Muster 3

Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum für einen Treuhänder (§ 42 Abs 1 WEG 2002)

1) Urkunde (Bestellungsurkunde des Bauträgers [Liegenschaftseigentümer])

Bestellungsurkunde

Die X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x), Adresse, ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 11 Katastralgemeinde 01209 Unterbaumgarten bestehend aus dem Gst. Nr. 47/1 Linzer Straße 123.

Die X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x) als Bauträger bestellt den öffentlichen Notar Dr. Max Weber, geb. zum Treuhänder gem § 12 BTVG, der Treuhänder hat seine Bestellung angenommen.

Die X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x) erteilt daher ihre ausdrückliche Einwilligung, dass iSd § 42 WEG 2002 ob obiger Liegenschaft die Anmerkung Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum für den gem § 12 BTVG bestellten Treuhänder Dr. Max Weber, geb. angemerkt werden kann.

Wien, am

X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x)

Beglaubigung der Unterschrift samt Zeichnungsbestätigung

2) Papierantrag – vorbereiteter Beschlussentwurf

I.

Grundbuchsstand:

Katastralgemeinde 01209 Unterbaumgarten

Einlagezahl 11

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Eigentümer:
B-LNR 9: X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x) zur Gänze
B-LNR 9b: Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum...
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