WEG | Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2014
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S. 514Muster 3
Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum für einen Treuhänder (§ 42 Abs 1 WEG 2002)
1) Urkunde (Bestellungsurkunde des Bauträgers [Liegenschaftseigentümer])
Bestellungsurkunde
Die X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x), Adresse, ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 11 Katastralgemeinde 01209 Unterbaumgarten bestehend aus dem Gst. Nr. 47/1 Linzer Straße 123.
Die X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x) als Bauträger bestellt den öffentlichen Notar Dr. Max Weber, geb. zum Treuhänder gem § 12 BTVG, der Treuhänder hat seine Bestellung angenommen.
Die X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x) erteilt daher ihre ausdrückliche Einwilligung, dass iSd § 42 WEG 2002 ob obiger Liegenschaft die Anmerkung Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum für den gem § 12 BTVG bestellten Treuhänder Dr. Max Weber, geb. angemerkt werden kann.
Wien, am
X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x)
Beglaubigung der Unterschrift samt Zeichnungsbestätigung
2) Papierantrag – vorbereiteter Beschlussentwurf
Grundbuchsstand:
Katastralgemeinde 01209 Unterbaumgarten
Einlagezahl 11
Tabelle in neuem Fenster öffnenEigentümer: | B-LNR 9: X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x) zur Gänze |
B-LNR 9b: Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum... |