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WEG | Wohnungseigentumsgesetz
Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

Print-ISBN: 978-3-7073-2435-8

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WEG | Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

S. 701Muster 34

Einverleibung von vorläufigem Wohnungseigentum (vier Objekte)

1) Urkunde

Wohnungseigentumsstatut

1./

Liegenschaft:

KATASTRALGEMEINDE 01209 Unterbaumgarten EINLAGEZAHL 11

BEZIRKSGERICHT Fünfhaus

***************************************************************

Letzte TZ 2060/2011

***************************** A1 ******************************

GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE

47/1 GST-Fläche * 2092

Baufl.(Gebäude) 913

Baufl.(begrünt) 1179 Linzer Straße 123

***************************** A2 ******************************

2 a 3772/1983 Bauplatz (auf) Gst 47/1 (Bauplatz 1)

3 a 3772/1983 Verpflichtung zur Übergabe gem Pkt 1 Bescheid

1982-12-23

****************************** B ******************************

1 ANTEIL: 1/1

Gerhard Wagner

GEB: 1961-05-21 ADR: Linzer Str. 123 1140

b 763/1989 Kaufvertrag 1985-11-20 Eigentumsrecht

****************************** C ******************************

***************************** ENDE ****************************

Mit diesem Wohnungseigentumsstatut soll vorläufiges Wohnungseigentum iSd § 45 WEG 2002 begründet werden. Grundlage dafür ist das Nutzwertgutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Ing. Karl Heilig vom , GZ 1234/13. Laut diesem Gutachten bestehen insgesamt vier wohnungseigentumstaugliche Objekte. Beschreibung der vier Wohnungseigentumseinheiten:

Tabelle


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Spalte 1
Gegenstand desWohnungseigentums
Spalte 2
WE-Objekt.
Spalte 3
Nutzfläche in m2
Spalte 4
Nutzwert
Spalte 5
Anteile in /396
Wohnung, bestehend aus Wohnz., Schlafz., Bad, WC, Kellerabt. 1
1
94
93
93
Geschäftsraum samt Vorr., WC, Kellerabt. 2
2
87
102
102
Wohnung, bestehend aus Wohnz., Schlafz., Bad, WC, Kellerabt. 3
3
94
87
87
Wohnung, bestehend aus Wohnz., Schlafz., Kinderz., Bad, WC, Kellerabt. 4
4
108
114
114

S. 702Von der Begründung des vorläufigen Wohnungseigentums sind alle Wohnungseigentumseinheiten auf der obgenannten Liegenschaft umfasst.

2./

Festlegungen betreffend die Benützungsregelung, Gemeinschaftsordnung, Höhe der Rücklage, Versicherung der Liegenschaft, Hausordnung, Vermietung der allgemeinen Teile der Liegenschaft, Bestellung eines Verwalters und Inhalt des Verwaltungsvertrages, Aufnahme von Darlehen zur Erhaltung der Liegenschaft, abweichende Aufteilungsschlüssel, abweichende Abrechnungseinheiten und abweichende Abstimmungseinheiten, verbrauchsabhängige Abrechnung, benützungsabhängige Einhebung der Energiekosten für Gemeinschaftsanlagen, der Verteilung der Erträgnisse, Rechnungslegung, abweichende Abrechnungsperioden und Vorgangsweise bei Überschüssen und Fehlbeträgen der Abrechnung erfolgen nicht, wobei im Besonderen auf die Bestimmung des § 49 Abs 1 WEG 2002 hingewiesen wird, nach welcher solche Festlegungen für das spätere „unbeschränkte“ Wohnungseigentum rechtsunwirksam wären.

3./

Es wird festgehalten, dass bis zum heutigen Tage (Tag der Unterfertigung dieser Urkunde) anderen Personen die Einräumung von Wohnungseigentum nicht zugesagt worden ist und daher auch keine Wohnungseigentumsbewerber bezüglich der in Rede stehenden Liegenschaft vorhanden sind.

4./

Der Liegenschaftseigentümer Gerhard Wagner, geb. erteilt daher seine ausdrückliche Einwilligung, dass iSd § 45 WEG 2002 ob obiger Liegenschaft nachstehende Eintragungen vorgenommen werden können:

1.

Aufgliederung der Alleineigentumsrechte B-LNR 1 wie folgt:

a)

in 93/396 Miteigentumsanteile

b)

in 102/396 Miteigentumsanteile

c)

in 87/396 Miteigentumsanteile und

d)

in 114/396 Miteigentumsanteile

2.

Einverleibung des vorläufigen Wohnungseigentums

a)

hinsichtlich 93/396 Miteigentumsanteile an Wohnung 1 samt Kellerabteil 1

b)

hinsichtlich 102/396 Miteigentumsanteile an Geschäftsraum 2 samt Kellerabteil 2

c)

hinsichtlich 87/396 Miteigentumsanteile an Wohnung 3 samt Kellerabteil 3

d)

hinsichtlich 114/396 Miteigentumsanteile an Wohnung 4 samt Kellerabteil 4

3.

Eintragung „Vorläufiges Wohnungseigentum“ in der Aufschrift.

Wien, am


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Gerhard Wagner, eh

Beglaubigung der Unterschrift

S. 7032) Papierantrag – vorbereiteter Beschlussentwurf

I.

Grundbuchsstand:

Katastralgemeinde 01209 Unterbaumgarten

Einlagezahl 11

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Eigentümer:
B-LNR 1 Gerhard Wagner, geb. , zur Gänze
II.

Urkunden:

./A Wohnungseigentumsstatut, Datum

./B Nutzwertgutachten, Datum

./C Bescheinigung gem § 6 WEG 2002, Datum

III.

Ob der in Punkt I. angeführten Liegenschaft werden nachstehende Eintragungen bewilligt:

a)

in der Aufschrift die Ersichtlichmachung „vorläufiges Wohnungseigentum“

b)

Aufgliederung des Alleineigentumsrechts B-LNR 1 wie folgt:

1.

in 93/396 Miteigentumsanteile

2.

in 102/396 Miteigentumsanteile

3.

in 87/396 Miteigentumsanteile und

4.

in 114/396 Miteigentumsanteile

c)

Einverleibung des vorläufigen Wohnungseigentums

1.

hinsichtlich 93/396 Miteigentumsanteile an Wohnung 1 samt Kellerabteil 1

2.

hinsichtlich 102/396 Miteigentumsanteile an Geschäftsraum 2 samt Kellerabteil 2

3.

hinsichtlich 87/396 Miteigentumsanteile an Wohnung 3 samt Kellerabteil 3

4.

hinsichtlich 114/396 Miteigentumsanteile an Wohnung 4 samt Kellerabteil 4

IV.

Zustellungen:

1)

Gerhard Wagner, Linzer Straße 123, 1140 Wien

3) Antrag (ERV)


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S. 704
Begehren (1)
(1)a Begehrenstyp:
Sonstiges Begehren
(1)b Begehrens-Subtyp:
Sonstiges
(1)c Aktionstyp:
Neueintragung
(1)d Berechtigte Person:
entfällt hier
(1)e Eintragungskategorie:
Aufschrift
(1)f Einlage:
EZ 11
KG 01209
(1)g Begehrenstext:
Ersichtlichmachung „vorläufiges Wohnungseigentum“
(1)h Urkunde:
Entfällt hier
Begehren (2)
(2)a Begehrenstyp:
Eigentumsrecht
(2)b Begehrens-Subtyp:
entfällt hier
(2)c Aktionstyp:
Änderung
Anteilsabtrennung
(2)d Bezug auf bestehende Eintragung: Bestehende Einlage und Anteile:
Einlage:
EZ 11
KG 01209
B-LNR 1
(2)e Anteilsgröße:
93/396
(2)f Eintragungszusatz:
entfällt hier
(2)g Urkunde:
entfällt hier
Begehren (3)
(3)a Begehrenstyp:
Eigentumsrecht
(3)b Begehrens-Subtyp:
entfällt hier
(3)c Aktionstyp:
Änderung
Anteilsabtrennung
(3)d Bezug auf bestehende Eintragung: Bestehende Einlage und Anteile:
Einlage:
EZ 11
KG 01209
B-LNR 1
(3)e Anteilsgröße:
102/396
(3)f Eintragungszusatz:
entfällt hier
(3)g Urkunde:
entfällt hier
Begehren (4)
(4)a Begehrenstyp:
Eigentumsrecht
(4)b Begehrens-Subtyp:
entfällt hier
(4)c Aktionstyp:
Änderung
Anteilsabtrennung
(4)d Bezug auf bestehende Eintragung: Bestehende Einlage und Anteile:
Einlage:
EZ 11
KG 01209
B-LNR 1
(4)e Anteilsgröße:
87/396
(4)f Eintragungszusatz:
entfällt hier
(4)g Urkunde:
entfällt hier
Begehren (5)
(5)a Begehrenstyp:
Eigentumsrecht
(5)b Begehrens-Subtyp:
entfällt hier
S. 705
(5)c Aktionstyp:
Änderung
Anteilsabtrennung
(5)d Bezug auf bestehende Eintragung: Bestehende Einlage und Anteile:
Einlage:
EZ 11
KG 01209
B-LNR 1
(5)e Anteilsgröße:
114/396
(5)f Eintragungszusatz:
entfällt hier
(5)g Urkunde:
entfällt hier
Begehren (6)
(6)a Begehrenstyp:
Wohnungseigentum
(6)b Begehrens-Subtyp:
Vorläufiges Wohnungseigentum
(6)c Aktionstyp:
Einverleibung
(6)d Einlage:
Einlage:
EZ 11
KG 01209
(6)e Objektbezeichnung samt Eigentumsanteilsbezug:
Wohnung 1 samt Kellerabteil 1 – Referenz auf Begehren 2 (Anteilsabtrennung 93/396 Anteile)
Geschäftsraum 2 samt Kellerabteil 2 – Referenz auf Begehren 3 (Anteilsabtrennung 102/396 Anteile)
Wohnung 3 samt Kellerabteil 3 – Referenz auf Begehren 4 (Anteilsabtrennung 87/396 Anteile)
Wohnung 4 samt Kellerabteil 4 – Referenz auf Begehren 5 (Anteilsabtrennung 114/396 Anteile)
(6)f Eintragungszusatz:
entfällt hier
(6)g Urkunde:
Wohnungseigentumsstatut
Nutzwertgutachten
Bescheinigung gem § 6 WEG 2002

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