WEG | Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2014
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A) Vorbemerkungen zu den Vertragsmustern
In sämtlichen Vertragsmustern wurde nur auf die grundbücherlichen Bestimmungen Rücksicht genommen. Jeder Vertrag ist selbstverständlich immer als Unikat zu sehen, der mit weiteren Inhalten zu ergänzen wäre. So könnten Absätze betreffend Kostenberechnung (siehe zB Gebührenverordnung vom ; BGBl II 2013/511), Immobilienertragsteuer, Bodenkontamination usw je nach Bedarf eingefügt werden.
Ebenso wurden in den Mustern für Grundbuchsgesuche keine Bestimmungen betreffend Entrichtung der Grunderwerbsteuer bzw über die Entrichtung der Eintragungsgebühr aufgenommen.