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Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

Print-ISBN: 978-3-7073-2435-8

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Feil/Friedl/Bayer - WEG | Wohnungseigentumsgesetz

§ 1 Regelungsgegenstand

Erich Feil/Hans Friedl

1

§ 1 ist mit „Regelungsgegenstand“ überschrieben. Beim Inhalt handelt es sich um eine bloße Inhaltsangabe ohne normative Bedeutung (Würth in Rummel3, § 1 WEG Rz 1). Für Call (wobl 2002, 110) nähert sich § 1 „inhaltlich einer lehrbuchhaften, keineswegs vollständigen (arg insbesondere) Aufzählung des Rechtsstoffes des WEG 2002. Für Hausmann in Hausmann/Vonkilch, § 1 WEG Rz 1 ist § 1 lediglich als „Programmsatz bzw als überblicksartige Inhaltsangabe ohne jede normative Bedeutung“ anzusehen; diese Bestimmung ist insofern sprachlich verunglückt, als die Verwendung der Begriffe „Begründung“ und „Erwerb“ – ungeachtet ihrer Anführung als Überschriften in den § 3–5 – zu Verwechslungen führen kann, da der abgeleitete Erwerb (Erwerb eines schon bestehenden WE-Objekts durch Kauf, Tausch, Schenkung usw) den allgemeinen Regeln folgt, die von diesem Gesetz unberührt sind.

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