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Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

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Dokumentvorschau
Feil/Friedl/Bayer - WEG | Wohnungseigentumsgesetz

§ 37 Annahmeverbot; Ansprüche des Wohnungseigentumsbewerbers

Erich Feil/Hans Friedl

Übersicht


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I.
Allgemeine Einleitung
1, 2
II.
Wohnungseigentumsbewerber
3–5
III.
Miteigentumsbewerber
6
IV.
Circapreis, Pauschalpreis
7–9
V.
Wohnungseigentumsorganisator
10, 11
VI.
Organisierender Wohnungseigentumsorganisator
12
VII.
Annahmeverbot (Abs 1)
13
VIII.
Treuhänder
14
IX.
Verstoß gegen das Annahmeverbot
15
X.
Übergabe nach Beziehbarkeit (Schlüsselübergabe, Abs 2 Z 1)
16, 17
XI.
Urkundenerrichtungs- und Einverleibungsanspruch (Abs 2 Z 2)
18–20
XII.
Aufklärungs- und Informationspflichten (Abs 3)
21
XIII.
Wohnungseigentum im „Altbau“ (Abs 4)
22, 23
XIV.
Individualrechte und Verwaltung in der Vorphase (Abs 5)
24, 25

I. Allgemeine Einleitung

1

Die § 37–44 (zwingendes Recht) regeln verschiedene Problembereiche in der Zeit der Begründung von Wohnungseigentum mit dem Ziel, die WE-Bewerber zu schützen. So soll vor allem das Ungleichgewicht zwischen den Errichtern von WE-Anlagen und den WE-Bewerbern beseitigt werden, die WE-Bewerber sollen für die Insolvenz des WE-Organisators und der Erwerber von WE in Altbauten geschützt werden; ferner sollen Verwaltungsbestimmungen schon im Vorstadium der WE-Begründung angewendet werden.

2

Der den WE-Bewerbern gewährte Sch...

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