WEG | Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2014
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§ 34 Abrechnung
Übersicht
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I. | Allgemeine Einleitung | 1 |
II. | Abrechnungsanspruch als Individualrecht | 2, 3 |
III. | Abrechnungsgegenstand und Zweck der Abrechnung | 4, 5 |
IV. | Abrechnungsfrist | 6, 7 |
V. | Form und Inhalt der Abrechnung | 8, 9 |
VI. | Überprüfbarkeit der Abrechnung | 10 |
VII. | Einsicht in die Belege | 11 |
VIII. | Verjährung des Abrechnungsanspruchs | 12 |
IX. | Gesetzliche Abrechnungsperiode | 13 |
X. | Schriftlich vereinbarte Abrechnungsperiode | 14 |
XI. | Gerichtliche Festsetzung einer abweichenden Abrechnungsperiode | 15 |
XII. | Wechsel der Wohnungseigentümer | 16 |
XIII. | Ersichtlichmachung im Grundbuch | 17 |
XIV. | Durchsetzung der Abrechnungspflicht | 18–24 |
XV. | Verteilung | 25 |
XVI. | ÖNORMEN | 26 |
XVII. | Außerstreitverfahren – Streitverfahren | 27 |
I. Allgemeine Einleitung
1
Abs 1 regelt den Rechnungslegungsanspruch, das Belegeinsichtsrecht der Wohnungseigentümer und die Verjährung des Abrechnungsanspruchs (5 Ob 11/085). In Abs 2 wird das Kalenderjahr als reguläre Abrechnungsperiode bestimmt, doch können abweichende Abrechnungsperioden vereinbart werden. Abs 3 sieht die Verhängung einer Geldstrafe gegen den Verwalter wegen einer nicht gehörigen Abrechnung vor und Abs 4 regelt die Anrechnung von Abrechnungsguthaben auf künftige Vorauszahlungen und die Fälligkeit von Nachzahl...