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Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

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Feil/Friedl/Bayer - WEG | Wohnungseigentumsgesetz

§ 31 Rücklage

Erich Feil/Hans Friedl

Übersicht


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I.
Allgemeine Einleitung
1–3
II.
Rücklage als zweckgebundenes Sondervermögen
4–6
III.
Pflicht zur Rücklagenbildung
7, 8
IV.
Höhe der Rücklage
9–13
V.
Gesonderte Verwahrung und fruchtbringende Anlegung
14–16
VI.
Verjährung
17
VII.
Rechnungslegungs- und Herausgabepflicht
18–22
VIII.
Haftung des Verwalters
23
IX.
Außerstreitverfahren – Streitverfahren
24–27

I. Allgemeine Einleitung

1

Fragen der Rücklagenbildung iSd § 31 fallen als Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung in die Entscheidungsbefugnis der Eigentümerversammlung (dazu immolex-LS 2010/39, 101 = Zak 2010/153, 97 = wobl 2010/117, 147). Die (zunächst) dem Verwalter zustehende Kompetenz zur Festlegung der Beitragshöhe wird überlagert durch die Befugnis der Eigentümerversammlung, dem Verwalter in diesem Punkt Weisungen zu erteilen (Zak 2011/370, 196). § 31 Abs 1 verpflichtet die Wohnungseigentümer, eine angemessene Rücklage (dazu immolex 2008/95, 216; immolex-LS 2010/39, 101 = Zak 2010/153, 97 = wobl 2010/117, 247) für künftige (und nicht auch zur Abdeckung von Außenständen aus früheren Aufwendungen) Aufwendungen iSd § 32 zu bilden (Würth in Rummel3, § 31 WEG Rz 2; dazu auch immolex-LS 2013/57, 196). Nach dem Abs 2 ist die Rücklage...

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