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Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

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Dokumentvorschau
Feil/Friedl/Bayer - WEG | Wohnungseigentumsgesetz

§ 27 Gesetzliches Vorzugspfandrecht

Erich Feil/Hans Friedl

Übersicht


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I.
Entstehung und Inhalt des Vorzugspfandrechts
4
II.
Durch Vorzugspfandrecht besicherte Forderungen
5–7
III.
Klageeinbringung
8
IV.
Sechsmonatefrist
9–12
V.
Klageanmerkung
13–17
VI.
Ausnützung auch gegen den vorgemerkten und außerbücherlichen Erwerber?
18
VII.
Vorzugspfandrecht und Rangprinzip
19
VIII.
Realisierung des Vorzugspfandrechts im Zwangsversteigerungsverfahren
20–23
IX.
Insolvenz des Schuldners
24
X.
Löschung der Klageanmerkung
25

1

§ 27 Abs 1 ist gleichlautend mit § 13c WEG 1975, der mit der WRN 1999 eingeführt wurde. Mangels einer Übergangsbestimmung wurde § 13c WEG 1975 nur auf Sachverhalte angewendet, die nach dem Inkrafttreten des § 13c WEG 1975 am entstanden sind (MietSlg 53.569). Auch das WEG 2002 enthält keine Übergangsbestimmung, sodass auch weiterhin nur Forderungen, die nach dem entstanden sind, geltend gemacht werden können. Ist an einer im schlichten Miteigentum stehenden Liegenschaft weder Wohnungseigentum begründet noch die Einräumung von Wohnungseigentum angemerkt, sind die Regelungen des § 27 über das Vorzugspfandrecht für Gemeinschafts- und Regressansprüche nicht anzuwenden (Zak 2012/216, 112). Nach § 27 Abs 1 Z 1 kommt der Eigentümergemeinschaft an jedem Mindest...

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