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Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

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Dokumentvorschau
Feil/Friedl/Bayer - WEG | Wohnungseigentumsgesetz

§ 21 Auflösung und Verlängerung des Verwaltungsvertrags

Erich Feil/Hans Friedl

Übersicht


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I.
Allgemeine Einleitung
1–5
II.
Bestellung auf unbestimmte Zeit (ordentliche Kündigung)
6
III.
Bestellung auf drei Jahre
7, 8
IV.
Wichtiger Grund (außerordentliche Kündigung)
9–11
V.
Grobe Pflichtverletzung
12
VI.
Wohnrechtliches Außerstreitverfahren
13–16
VII.
Löschung im Grundbuch
17
VIII.
Verbot der Wiederbestellung
18
IX.
Bestellung auf mehr als drei Jahre
19, 20
X.
Stillschweigende Verlängerung
21
XI.
Rechtsbeziehungen nach Vertragsauflösung
22, 23

I. Allgemeine Einleitung

1

§ 21 behandelt zwar nicht alle Fälle der Auflösung des Verwaltungsvertrags, stellt diese aber ausdrücklich zwingend (Abs 5); daher ist subsidiär auf das 22. HptSt des ABGB zurückzugreifen (Würth in Rummel3, § 21 WEG Rz 1). § 21 regelt die Grundsätze der Auflösung und Verlängerung des Vewaltungsvertrags (ecolex 2010/267, 755 = Zak 2010/369, 216 = immolex 2010/93, 261 = wobl 2010/157, 343). Abs 1 regelt die ordentliche Kündigung des Verwaltungsvertrags durch die Eigentümergemeinschaft (immolex-LS 2012/9, 5 = wobl 2012/59, 158; „Rückziehung“ einer Kündigung: Zak 2012/221, 114 = immolex-LS 2012/25, 69) oder durch den auf unbestimmte Zeit bestellten Verwalters (ecolex 2010/267, 755 =...

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