Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

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Feil/Friedl/Bayer - WEG | Wohnungseigentumsgesetz

§ 17 Benützungsregelung

Erich Feil/Hans Friedl

Übersicht


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I.
Allgemeine Einleitung
1
II.
Inhalt, Wesen und Gegenstand der Benützungsregelung
2
III.
Verfügbarkeit
3, 4
IV.
Vertragliche Benützungsregelung (Benützungsvereinbarung)
5, 6
V.
Außerordentliche Kündigung
7, 8
VI.
Benützungsentgelt
9
VII.
Gerichtliche Benützungsregelung
10–13
VIII.
Vorläufige Benützungsregelung
14
IX.
Abänderung einer bestehenden Benützungsregelung
15
X.
Bindung von Einzelrechtsnachfolgern
16
XI.
Ersichtlichmachung im Grundbuch
17, 18

I. Allgemeine Einleitung

1

Der Gebrauch einer im Miteigentum stehenden Sache steht jedem Teilhaber grundsätzlich soweit zu, als dadurch der konkrete Gebrauch der anderen nicht gestört wird (Gamerith in Rummel3, § 828 Rz 4; Egglmeier/Gruber/Sprohar in Schwimann, ABGB3 III, § 828 Rz 26; immolex 2006/112, 252 = wobl 2006/125, 303; dazu auch wobl 2010/155, 338 = MietSlg 62.822). Die Grenzen im Gebrauchsrecht der Teilhaber zeigen Oberhofer (wobl 2004, 209) und Vonkilch (wobl 2006, 138) auf. Die Miteigentümer können aber untereinander spezielle Regelungen über die Benützung der gemeinschaftlichen Sache treffen, deren nähere dogmatische Qualifikation in der Lehre schon im Grundsätzlichen verschieden besprochen wird (für alle bei Vonkilch,...

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