WEG | Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 14 Wohnungseigentum der Partner im Todesfall
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeine Einleitung | 1–4 |
II. | Anwachsung | 5 |
III. | Amtsbestätigung und Verbücherung | 6 |
IV. | Beschränkung auf Rechte eines Verwalters (Abs 1 Z 4) | 7 |
V. | Erwerb des Anteils durch den überlebenden Partner | 8 |
VI. | Übernahmepreis | 9–11 |
VII. | Zahlungspflicht des pflichtteilsberechtigten Überlebenden bei Bedarfsqualifikation | 12 |
VIII. | Pflichtteilsberechtigung des Überlebenden | 13 |
IX. | Überschuldete Verlassenschaft | 14 |
X. | Erlassung der Zahlungspflicht | 15 |
XI. | Anrechnung auf den Erb-/Pflichtteil des Überlebenden | 16 |
XII. | Erwerb des Mindestanteils durch Dritte (Abs 5) | 17 |
XIII. | Nachlassinsolvenz | 18 |
XIV. | Unterlassung der Geltendmachung des Anspruchs oder Nichterleben des Erbanfalls | 19 |
XV. | Abstellplatz für Kraftfahrzeuge | 20 |
XVI. | Zuständigkeiten | 21, 22 |
I. Allgemeine Einleitung
1
§ 12 regelt die Rechtsfolgen des Todes des alleinigen Wohnungseigentümers. § 14 regelt die Rechtsfolgen des Todes eines Partners einer Eigentümerpartnerschaft. Diese Bestimmung wurde durch die WRN 2006 geändert und neu gefasst, sodass sich die Rechtslage ab geändert hat. So entfällt beim Alleinerben der generell wenig sinnolle und für diesen noch dazu grunderwerbsteuerrechtlich teure völlige Entfall der S...