WEG | Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2014
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§ 11 Verbindung mit dem Mindestanteil
Übersicht
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I. | Verfügung über den Mindestanteil | 2 |
II. | Zwangsversteigerung und Insolvenz | 3, 4 |
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Das WE ist mit dem Mindestanteil untrennbar verbunden und mit Ausnahme der Eigentümerpartnerschaft (§ 13) unteilbar (immolex 1999/86 = wobl 1999/100). § 11 Abs 1 steht allerdings einer Teilung des Miteigentumsanteils dann nicht entgegen, wenn mit diesem das WE an mehreren selbstständigen Wohnungen verbunden ist und eine davon veräußert wird (wobl 1992/120). Der Mindestanteil kann nur mit diesem zusammen beschränkt, belastet, veräußert, von Todes wegen übertragen und der Zwangsvollstreckung unterworfen werden. Ein den Mindestanteil übersteigender („überschießender“) Miteigentumsanteil ist wie jeder andere schlichte Miteigentumsanteil zu behandeln. Die Verpflichtung zur Ausgleichspflicht nach § 10 Abs 3 Satz 1–3 und Abs 4 besteht auch für einen überschießenden Miteigentumsanteil (Hausmann aaO Rz 5). Bucheinträge auf dem Mindestanteil erstrecken sich gem § 11 Abs 2 auch dann auf das WE, wenn sie diesem im Rang vorangehen.
Für die Einverleibung des Wohnungsgebrauchsrechts an einer Eigentumswohnung muss sich die Eintragung auf den ganzen Mindestanteil beziehen (immol...