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Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

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Dokumentvorschau
Feil/Friedl/Bayer - WEG | Wohnungseigentumsgesetz

§ 10 Recht zum Antrag auf gerichtliche Nutzwertfestsetzung; Änderung der Miteigentumsanteile

Erich Feil/Hans Friedl

Übersicht


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I.
Antragslegitimation
2
II.
Fristen
3
III.
Fristbeginn
4
IV.
Änderung der Miteigentumsanteile (Abs 3 und 4)
5
V.
Festsetzung eines Entgelts (Ausgleichszahlung)
6–9
VI.
Beitrag der Miteigentümer (Abs 4 Satz 1–3)
10
VII.
Verfahrensgrundsätze
11, 12

1

In Abs 1 wird die Legitimation der gem § 9 Abs 2 Z 1–5 zur Nutzwertfeststellung berechtigten Personen derart festgelegt, dass in den Fällen des § 9 Abs 2 Z 1–4 jeder Miteigentümer und WE-Bewerber, in den Fällen des § 9 Abs 2 Z 5 alle von der Änderung oder Übertragung betroffenen WE gemeinsam zur Antragstellung legitimiert sind. Abs 2 enthält eine Fristsetzung für die jeweiligen Anträge, Durch die GB-Nov 2012 kam es zu einer Änderung der Abs 3 und 4. Sollen auf Grund einer gerichtlichen (§ 9 Abs 2 und 3) oder einer einvernehmlichen (§ 9 Abs 6) Nutzwertfestsetzung die Miteigentumsanteile geändert werden, sind drei Varianten denkbar:

Die Regeln des § 10 gelten sowohl für das erstmalige als auch für alle folgenden Neufestsetzungen der Nutzwerte durch das Gericht sowie durch die Miteigentümer und für das vorläufige Wohnungseigentum. Gem § 52 Abs 1 Z 1 erfolgt...

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