zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Feil/Friedl/Bayer - WEG | Wohnungseigentumsgesetz

§ 9 Ermittlung und Änderung der Nutzwerte

Erich Feil/Hans Friedl

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Vorbemerkungen
1
II.
Erstmalige Festsetzung der Nutzwerte
2, 3
III.
Neufestsetzung der Nutzwerte durch das Gericht
4–6
IV.
Verstoß gegen zwingende Parifizierungsgrundsätze (Abs 2 Z 1)
7, 8
V.
Abweichungen von den „tatsächlichen Gegebenheiten“ (Abs 2 Z 2)
9
VI.
Änderungen während der Bauführung (Abs 2 Z 3)
10
VII.
Änderungen nach Vollendung der Bauführung (Abs 2 Z 4)
11
VIII.
Bestandverschiebungen zwischen angrenzenden Objekten (Abs 2 Z 5)
12, 13
IX.
Im Gesetz nicht geregelte Fälle
14
X.
Nicht gebaute Wohneinheiten
15
XI.
Einvernehmliche Nutzwertfestsetzung durch die Miteigentümer (Abs 6)
16
XII.
Berichtigung des Grundbuchs gem § 136 GBG
17

I. Vorbemerkungen

1

Zufolge § 3 Abs 2 ist die Begründung von WE nur mehr zulässig, wenn sie sich auf alle wohnungseigentumstauglichen Objekte bezieht, die nach der Widmung der Miteigentümer als WE vorgesehen sind. Es obliegt daher allein der Entscheidung der Miteigentümer, ob sie an wohnungseigentumstauglichen Objekten WE begründen oder diese in der Allgemeinfläche belassen wollen. Es ist daher eine nur partielle Wohnungseigentumsbegründung an einer Liegenschaft nicht mehr zulässig. § 3 Abs 2 verlangt die Erfassung aller wohnungs...

Daten werden geladen...