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Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

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Dokumentvorschau
Feil/Friedl/Bayer - WEG | Wohnungseigentumsgesetz

§ 8 Berechnung des Nutzwerts

Erich Feil/Hans Friedl

Übersicht


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I.
Zuschläge/Abstriche
2, 3
II.
Wohnungen und sonstige Räumlichkeiten
4
III.
Zweckbestimmung
5
IV.
Stockwerkslage
6
V.
Abstellplätze für Kraftfahrzeuge
7
VI.
Rechnerische Berücksichtigung der erhobenen Merkmale
8
VII.
Nutzwerte als ganze Zahl
9

1

§ 8 baut auf dem Begriff der Nutzfläche (§ 2 Abs 7 iVm § 7) auf und enthält Regeln über die Berechnung (nach Hausmann in Hausmann/Vonkilch, § 8 WEG Rz 1 besser „Ermittlung“) des Nutzwerts, der wiederum für den (relativen) Wert des betreffenden (wohnungseigentumstauglichen: MietSlg 37.611/9, 46.512) WE-Objekts bzw für die Größe des Mindestanteils bestimmend ist (dazu auch Würth in Rummel3, § 8 WEG Rz 1). Der Nutzwert ist die Maßzahl, mit der der Wert eines WE-Objekts im Verhältnis zu den Werten der anderen WE-Objekte der Liegenschaft bezeichnet wird. Er ergibt sich aus der Nutzfläche des Objekts und aus Zuschlägen oder wertvermindernden Eigenschaften des Objekts (immolex 2912/87, 279 = Zak 2012/559, 295). Der Nutzwert ist aus Zuschlägen oder Abstrichen für Umstände zu berechnen (die Faktoren sind dabei nur demonstrativ aufgezählt: MietSlg 40.631), die nach der Verkehrsauffassung den Wert des WE-Objekts erhöhen oder vermindern wie zB ...

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