Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
WEG | Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

S. 542Muster 15

Löschung einer Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung vor Begründung von Wohnungseigentum mit Zustimmung eines Pfandgläubigers

1) Urkunde

Löschungs- und Zustimmungserklärung

Die X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x), Adresse, ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 11 Katastralgemeinde 01209 Unterbaumgarten bestehend aus dem Gst. Nr. 47/1 Linzer Straße 123.

Ob dieser Liegenschaft ist unter C-LNR 2 die Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung gemäß § 40 Abs 1 WEG 2002 bis zu einem Betrag von € 400.000,-- angemerkt.

Weiters ist ob dieser Liegenschaft unter B-LNR 3c die Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes an der Wohnung top Nr. 1 für Karl Gerber, geb. , und unter C-LNR 4 ein Pfandrecht im Höchstbetrag von € 200.000,-- für die x-Sparkasse (FN 234567z) eingetragen.

Die X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x) verzichtet nunmehr auf dieses Recht und erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung zur Löschung der Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung gemäß § 40 Abs 1 WEG 2002 bis zu einem Betrag von € 400.000,-- C-LNR 2 ob der Liegenschaft EZ 11 Katastralgemeinde 01209 Unterbaumgarten.

Gemäß § 40 Abs 5 WEG 2002 erteilt die x-Sparkasse (FN 234567z) ihre ausdrückliche Zustimmung zur Löschung dieser Anmerku...

Daten werden geladen...