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Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

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WEG | Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

S. 535Muster 12

Löschung einer Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Einräumung von Wohnungseigentum für den Bauträger, mit Zustimmung eines bereits eingetragenen Wohnungseigentumsbewerbers

1) Urkunde

Löschungserklärung

Ob der Liegenschaft EZ 11 Katastralgemeinde 01209 Unterbaumgarten bestehend aus dem Gst. Nr. 47/1 Linzer Straße 123 ist die X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x), Adresse, als einverleibte Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen. Unter B-LNR 9c scheint folgende Eintragung auf: „Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gem § 42 (4) WEG 2002, öffentliche Förderung iSd § 7 Abs 6 Z 3 BTVG liegt vor“.

Die X-Wohnungsgesellschaft als Bauträger, zugleich Liegenschaftseigentümerin (Bauberechtigte) – (FN 123456x), erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob obiger Liegenschaft die Eintragung B-LNR 9c („Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gem § 42 (4) WEG 2002, öffentliche Förderung iSd § 7 Abs 6 Z 3 BTVG liegt vor“) gelöscht werden kann.

Wien, am

X-Wohnungsgesellschaft mbH (FN 123456x)

Beglaubigung der Unterschrift samt Zeichnungsbestätigung

2) Urkunde (Zustimmungserklärung eines Miteigentümers)

Zustimmungserklärung

Ob der Liegenschaft EZ 11...

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