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SWK 11, 10. April 2010, Seite R 17
Gerichtsgebührenpflicht
• Nach ständiger hg. Judikatur knüpft die Gerichtsgebührenpflicht bewusst an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten. - (§ 1 GGG), (Abweisung)
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