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SWK 11, 10. April 2010, Seite T 45

Liegenschaftsübertragung an die Privatstiftung und zurückbehaltenes Nutzungsrecht

"Stiftungsgemäße Verwertung in Bezug auf Verpachtung oder unentgeltliche Zurverfügungstellung" schließt Nutzungsvorbehalt nicht mit ein

Marco Laudacher

Behält sich der Stifter ein Nutzungsrecht vor, kann die Zuwendungsbesteuerung insoweit beschränkt sein. Eine derartige Beschränkung ergibt sich aber nicht dadurch, dass das Liegenschaftsvermögen der Stiftung unentgeltlich übertragen und vom Stifter vor und nach der Übertragung bewohnt wird. Die in vielen Stiftungsurkunden vorkommende Klausel bezüglich einer "stiftungsgemäßen Verwertung in Bezug auf eine Verpachtung oder unentgeltliche Zurverfügungstellung" schließt einen Nutzungsvorbehalt ebenso nicht mit ein wie der Hinweis auf einen vom Stiftungsvorstand bestimmten und begünstigten Personenkreis, der im Gegenteil bezeugt, dass die Nutzungsrechte der Stiftung übertragen wurden.

1. Sachverhalt

Die Berufungswerberin wurde im Oktober 2000 nach dem PSG von den Stiftern MF, JF und AH gegründet. Liegenschaften der Familie F wurden unentgeltlich an die Stiftung übertragen. In der Folge wurden diese Liegenschaften, wie schon vor der Übertragung, von den Stiftern selbst benützt. Miete wurde nicht bezahlt. Nach Ansicht der Betriebsprüfung lag eine Zuwendung nach § 27 Abs. 1 Z 7 EStG vor, die gemäß den Stiftungsrichtlinien nicht nur aus erwirtschafteten Früchten, sondern auch aus dem Substanzvermögen kommen kann. Fü...

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