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SWK 11, 10. April 2010, Seite 21

Bezüge: Angemessenheit

Ein Architekt kann im Zusammenhang mit der Prüfung der Angemessenheit der Bezüge für die bei ihm angestellte Ehefrau nicht die Honorarordnung für Architekten als Vergleich heranziehen. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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