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SWK 11, 10. April 2010, Seite R 21
Abgabenschuldner: Verein
• Die Einhebung von Abgaben wird nicht schon dadurch unbillig, dass es sich beim Abgabenschuldner um einen Verein handelt, der auf kulturellem Gebiet tätig ist. - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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