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Finanzstrafverfahren: Selbstanzeige
• Ein Unterbleiben der Zahlung im Hinblick auf insolvenzrechtliche Gläubigerschutzbestimmungen kann für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige auch dann unschädlich sein, wenn die Zahlungsfrist vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelaufen ist. - (§ 29 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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