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SWK 20, 15. Juli 2007, Seite 36

Bezüge Sozialplan: Besteuerung

Auch nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2000 sind im Rahmen eines Sozialplans ausbezahlte Bezüge nur dann mit dem halben Steuersatz des § 67 Abs. 8 lit. b zu versteuern, wenn der Sozialplan im Rahmen einer Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG) oder eines Kollektivvertrages (§ 2 Abs. 2 Z 4 ArbVG) abgeschlossen wird. - (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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