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SWK 20, 15. Juli 2007, Seite 35

NeuFöG: Betriebsinhaber

Betriebsinhaber nach den Bestimmungen des NeuFöG ist ein Geschäftsführer nur dann, wenn er auch am Vermögen dieser Gesellschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist. Ein Geschäftsführer ohne eine solche Beteiligung ist kein "Betriebsinhaber" nach den Bestimmungen des NeuFöG. - (§ 1 Z 3 NeuFöG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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