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NeuFöG: Betriebsinhaber
• Betriebsinhaber nach den Bestimmungen des NeuFöG ist ein Geschäftsführer nur dann, wenn er auch am Vermögen dieser Gesellschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist. Ein Geschäftsführer ohne eine solche Beteiligung ist kein "Betriebsinhaber" nach den Bestimmungen des NeuFöG. - (§ 1 Z 3 NeuFöG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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