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SWK 20, 15. Juli 2007, Seite S 594

Weitere Gedanken zum Vollamortisationsleasing

Aktuelle UFS-Entscheidung bietet Anlass zu weiterführenden Überlegungen

Christian Prodinger

Nach einer Entscheidung des UFSist ein bloß branchenübliches Verhalten ohne Kaufoption mangels Rechtsanspruchs des Leasingnehmers nicht als zurechnungsschädlich zu betrachten. Demalhat die Entscheidungsgründe bereits dargestellt. Die Entscheidung soll in der Folge an der bisherigen Judikatur und Literatur gemessen werden.

1. Sachverhalt

Der Berufungswerber hatte mehrere Lkw-Leasingverträge abgeschlossen. Diese waren als Restwertleasingverträge formuliert, wobei ein äußerst geringer Restwert angesetzt war. Eine ausdrücklich vereinbarte Kaufoption zu Ende der Leasinglaufzeit war nicht gegeben. Die Fahrzeuge wurden vom Leasinggeber über fünf Jahre abgeschrieben, wobei die Leasingvertragsdauer mit zwei Jahren der 40-%-90-%-Regel auf Basis der EStR entsprach. Die Fahrzeuge hatten jedoch eine überaus hohe Kilometerleistung, die über den Durchschnitt der Kilometerleistungen hinausging. Sämtliche Fahrzeuge wurden vom Leasingnehmer - teils zu Ende der Vertragslaufzeit, teils vorzeitig - erworben und an einen Fahrzeughändler weiterverkauft. Der Leasingnehmer hatte für die Fahrzeuge die IZP geltend gemacht, was ihm mangels wirtschaftlichen Eigentums vom UFS verwehrt wurde.

2. Wesentliche Aussagen de...

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