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SWK 20, 15. Juli 2007, Seite R 35

Gerichtsgebühren: Befreiung

Für die Gewährung oder Versagung der Gerichtsgebührenbefreiung nach § 15 Abs. 3 AgrVG 1950 ist entscheidend, nach welchem Verfahren die Agrarbehörde das Flurbereinigungsverfahren durchgeführt hat; wurde das Verfahren nach § 50 Abs. 2 Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 durchgeführt, dann ist die Befreiung von der Eintragungsgebühr zu versagen. - (TP 9b Z 1 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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