Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerschuld kraft Rechnungslegung
Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis und die Folgen
Weist der Steuerpflichtige auf einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt Umsatzsteuer aus, schuldet er diese kraft Rechnungslegung. Wenngleich die beiden Bestimmungen Ähnlichkeiten aufweisen, sind die Folgen hinsichtlich Rechnungsberichtigungsmöglichkeit und Vorsteuerabzug unterschiedlich.
1. Gesetzliche Grundlagen
Das UStG kennt mit § 11 Abs. 12 und Abs. 14 zwei Tatbestände der Steuerschuld kraft Rechnungslegung. Von § 11 Abs. 12 UStG sind jene Fälle erfasst, in denen der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen Steuerbetrag, den er nach dem UStG nicht schuldet, gesondert ausweist (unrichtiger Steuerausweis). Darunter fallen jedenfalls eine zu hoch berechnete Steuer, aber auch der Steuerausweis für einen steuerfreien Umsatz oder für nicht steuerbare Umsätze. Unter § 11 Abs. 14 UStG sind jene Fälle einzuordnen, in denen der Rechnungsaussteller keine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt hat oder nicht Unternehmer ist (unberechtigter Steuerausweis).
Der systematische Unterschied zwischen § 11 Abs. 12 und Abs. 14 UStG liegt darin, dass Abs. 12 jene Fälle erfasst, in denen Umsatzsteuerschuld und Vorsteuerabzug aufgrund einer falschen Rechnungsausstellung nicht übereinstimmen, während Abs. 14 jene Fälle erfasst, in...